Kosten & Reglement

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Kostenübersicht: Kindergruppe

Um eine für die Kinder wichtige Konstanz zu gewährleisten, empfehlen wir eine Mindestbelegung von 2 Tagen pro Woche.
Kinder > 18 MonateBabys < 18 Monate
Ganzer Tag (100%)CHF 120.–CHF 130.–
Halber Tag mit Mittagessen (70%)CHF 84.–CHF 91.–
Halber Tag ohne Mittagessen (50%)CHF 60.–CHF 65.–

Beim 2. Kind gewähren wir 10% Geschwisterrabatt auf die zu zahlende Monatspauschale

Der  Monatsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen: Betreute Tage/Woche  x 4.2 des Tagessatzes

Kostenübersicht: Hort

Am Mittagstisch werden Kinder vom Kindergarten bis zum 6. Schuljahr betreut und verpflegt.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 11.30 Uhr – 14.00 Uhr

Kosten für den Mittagstisch: Pro Tag: CHF 25.–

Monatliche Kosten für den Kinderhort

Anzahl Tage pro Woche5 Tage / Woche4 Tage / Woche3 Tage / Woche2 Tage / Woche1 Tag / Woche
Mit FerienbetreuungCHF 1’722.– CHF 1’377.60CHF 1033.20 CHF 688.80CHF 344.40
Ohne FerienbetreuungCHF 1’617CHF 1’293.60CHF 970.20CHF 646.80CHF 323.40

Beim 2. Kind gewähren wir 10% Geschwisterrabatt auf die zu zahlende Monatspauschale

Der  Monatsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen: Betreute Tage/Woche  x 4.2 des Tagessatzes

Allgemeine Bedingungen (Für Krippe, Tageshort und Mittagstisch)

Die Monatspauschale ist jeweils bis spätestens am 10. des aktuellen Monates fällig. Bei Eintritt des Kindes ist eine Kopie des Dauerauftrages über die Monatspauschale, zu Gunsten der Kinderkrippe, vorzulegen. Falls die Zahlung bis zum Monats-ende nicht eintrifft, behält sich die Kinderkrippe vor, die Betreuung ohne weitere Mahnung sofort auszusetzen. Die Monatspauschale ist auch bei Ferienabwesenheit, Feiertagen, Krankheit und anderem Fernbleiben zu bezahlen. Zusätzliche Tage werden zum Tagessatz verrechnet.

Die Krippe bleibt an den Wochenenden, an den allgemeinen Feiertagen, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie eine Woche in den Sommerferien und über Weihnachten / Neujahr (Betriebsferien) geschlossen, der Mittagstisch zusätzlich während den Schulferien. Der Krippenplatz kann auf Ende eines Monats unter  Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündet werden.

Bei der Anmeldung ist ein unverzinsliches Depot in der Höhe einer Monatspauschale zu bezahlen.

Bei Kündigung eines angemeldeten Krippenplatzes vor Eintritt des Kindes wird vom Depot abgezogen:

  • 6 bis 3 Monate vor Eintritt: ½ Monatspauschale
  • 2 bis 0 Monate vor Eintritt: ganze Monatspauschale

 

Kein Abzug wird gemacht, falls der Krippenplatz anderweitig vergeben werden kann. Die Kosten können unter Einhaltung einer einmonatigen Anzeigefrist auf Ende eines Monats angepasst werden.

Für Schäden an Kleidung, mitgebrachten Spielsachen, etc. wird keine Haftung übernommen. Versicherung ist Sache der Eltern.

Begeistert? Wir freuen uns auf Sie:

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